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Schwimmausbildung, Online-Sammlung Corona

2G im Enztalbad

Veröffentlicht: 24.11.2021
Autor: Florian Sure
Symbolbild COVID-19 Impfung - Hakan Nural von unsplash.com

Neue Corona-Verordnung des Landes

Seit dem 24.11.2021 gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Seitdem gilt im Hallenbad eine 2G-Regelung. Zutritt haben nur noch Personen die entweder geimpft oder genesen sind. Die Regelung gilt für alle Personen die das Bad betreten, inkl. Eltern, Trainer und Trainerinnen. Zudem gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Geimpften grundsätzlich gleichgestellt bleiben:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder eine beruflichen Schule bis einschließlich 17 Jahre

Mit einem negativen Antigen-Schnelltest erhalten zudem Zutritt:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen
  • Personen, die sich nachweislich eines ärztlichen Attestes aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt
  • Schwangere und Stillende bis zum 10. Dezember 2021

Wir als Verein sind verpflichtet die Nachweise zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Zudem müssen Impf- und Genesenennachweise über den QR-Code elektronisch geprüft werden!

Zudem werden wir die Teilnehmerzahl in unseren Jugendtrainings wieder reduzieren um den aktuell steigenden Fallzahlen Rechnung zu tragen.

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